Bei der Realisierung von Exportgeschäften übernimmt die Finanzierung eine immer wichtigere Rolle und entscheidet oft darüber, ob ein Geschäft zustande kommt oder nicht. Sie stellt daher einen wichtigen Bestandteil des grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar. Ein Problem bei der Finanzierung dieser Geschäfte sind aber die gegenläufigen Interessen von Exporteueren und Importeuren:
Während der Exporteur normalerweise von seinem ausländischen Käufer verlangt, daß dieser die Güter entweder direkt in bar bezaht oder aber ein unwiderrufliches Akkreditiv zu seinen Gunsten eröffnet, wünschen Importeure von Gütern zumeist die Einräumung eines Zahlungszieles, um ihren cash flow möglichst wenig zu beeinträchtigen, und scheuen die Kosten von Akkreditiven.
Häufig zwingt der rauhe Wettbewerb den Exporteur dazu, für die Finanzierung zu sorgen. Normalerweise wird der Exporteur diese nicht selbst bereit stellen können, sondern muß eine Finanzierungsstelle einschalten. Hierbei können sowohl er selbst (Lieferantenkredit) als auch der ausländische Käufer (Bestellerkredit) als Kreditnehmer auftreten.
Exportfinanzierungen werden von fast allen Banken angeboten, die zumeist auf die altbewährten Mittel der Finanzierung zurückgreifen, wie z.B. den Ankauf von Dokumenten, die Abwicklung über Akkreditive, die Diskontierung von Handelswechseln oder Forfaitierung.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, über Finanzierungsgesellschaften in den USA einen Kontokorrentkredit für die Einfuhr von amerikanischen Waren zu erhalten. Diese Gesellschaften arbeiten mit Geldgebern zusammen, die sich auf die Finanzierung von Exportgeschäften spezialisiert haben. Die Finanzierungsgesellschaft sammelt dabei die Gelder ein und sorgt auch für eine Kreditversicherung. Neben der Vielzahl von Geldgebern haben diese Gesellschaften den Vorteil, daß sie als “Non-banks” nicht an die Bestimmungen der US-amerikanischen Bankenaufsicht gebunden sind und so auch Geschäfte finanzieren können, die Banken aufgrund von gesetzlichen Auflagen verwehrt sind. Überdies gewährleistet die Spezialisierung auf die Finanzierung von Im- und Exportgeschäften ein hohes Know-how und ein umfassendes Verständnis für die Probleme, die diese Art von Geschäften mit sich bringen.
Die Finanzierung durch eine Finanzierungsgesellschaft hat sowohl für den Exporteur in den USA als auch den Importeur Vorteile:
Da die Gesellschaft eine Exportversicherung bei der “Export Import Bank of the United States” oder aber auch bei privaten Unternehmen abschließt, erhält der Verkäufer Zahlung bei Versendung der Waren.
Der Käufer profitiert von sehr günstigen Konditionen, die oft unter den vergleichbaren Angeboten von Banken liegen. Der Zinssatz wird auf LIBOR (London Interbank Offered Rate) Basis berechnet und beträgt zur Zeit für eine mittelfristige Finanzierung etwa 5 % bis 6% p.a. mit einer Laufzeit von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
Angeboten werden nicht nur kurzfristige Finanzierungen für den Erwerb von Ersatzteilen, Rohstoffen, landwirtschaftlichen Produkten oder Verbrauchsgütern, sondern auch die mittelfristige Finanzierung für Endverbraucher von Ausrüstungsgegenständen und schließlich können Geschäfte finanziert werden, bei denen Güter zur Vermietung oder zum Weiterverkauf im Heimatland in den USA gekauft werden.
Bei der Beantragung eines solchen Kredits sind die üblichen Unterlagen einzureichen, so u.a. Jahresabschlüsse, Bilanzen, ein Firmenporträt usw.
Gesellschaften in den USA, die sich auf die Finanzierung von Exportgeschäften spezialisiert haben, stellen amerikanischen und kanadischen Firmen zudem auch die “üblichen” Fianzierungsinstrumente zur Verfügung, wobei jedoch u.U. auch Geschäfte finanziert werden, bei denen Bankinstituten keine Darlehen vergeben würden.
Derartige Kredite werden u.a. durch Sicherungsübereignungen abgesichert. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Factoring, und auch ein Leasing von Ausrüstungsgegenständen kann vollständig finanziert werden.
Insgesamt können Finanzierungsgesellschaften also aufgrund ihrer Spezialisierung auf das amerikansiche Im- und Exportgeschäft und ihre Unabhängigkeit von bankrechtlichen Auflagen durchaus eine Alternative zur einer klassischen Finanzierung durch Banken darstellen.
(c) 2005 – Rechtsanwalt Alexander Reus und Rechtsreferendar Peter Freitag, drrt.com
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
>>> Sprechen Sie uns an bei weiteren Fragen