Kreditwürdigkeit in den USA

Kreditkarte

“Credit” oder Kreditwürdigkeit das Heiligtum der Amerikaner

Das erste Wort, das jeder Deutsche lernen sollte, bevor er in die Vereinigten Staaten umzieht, ist das Wort „Credit“. Dieser Begriff treibt jeden Neuankömmling zum Wahnsinn, betrifft jedoch ein Heiligtum der Amerikaner.

Jeder in den USA Lebende wird nach seiner Kreditwürdigkeit eingestuft, sei es bei der Beantragung einer Kaufhauskreditkarte, bei der Finanzierung oder dem Leasing eines Autos oder Hauses, bei der Beantragung eines Telefonanschlusses bzw. eines Handys oder ähnlichen Situationen. Kombiniert man diese Kreditwürdigkeit mit dem zweiten Phänomen der Amerikaner, nämlich der „Social Security Card“, ist die Verwirrung komplett. Ohne Social Security Card kein Kredit, ohne Arbeit keine Social Security Card, ohne Visum keine Arbeit, ohne entsprechenden Arbeitgeber kein Visum – so schließt sich der Teufelskreis.

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Hat man dann die Berechtigung zur Beantragung einer Social Security Number über ein Arbeitsvisum erlangt, wird die Kluft zwischen dem arbeitsberechtigten Familienmitglied und den mitreisenden Familienmitgliedern nur größer, wenn diese erfahren, daß Sie zwar in den USA geduldet sind, hier aber als zweitrangige Gesellschaftsmitglieder, ohne eigene Social Security Number, und somit auch ohne eigenen „Credit“ angesehen werden.

Hinzu kommt nun, daß man erst dann einen guten „Credit“ hat, wenn man viele Schulden hat, und diese regelmäßig begleichen kann, um damit die Fähigkeit zu demonstrieren, mit Schulden umgehen zu können. Mittlerweile fassen sich sicherlich einige Leser bereits an den Kopf und verstehen die Welt nicht mehr. Gleichwohl, dies ist die Realität und die Einhaltung der amerikanischen Spielregeln ist wichtig, um als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft, daß heißt als kreditwürdiges Mitglied, angesehen zu werden.

Es ist daher ratsam, möglichst viele Schulden zu machen, sobald man über eine Social Security Number eine Kreditkarte etc. erlangt hat, damit man über die Dauer, die Fähigkeit Schulden abzuzahlen, demonstrieren kann. Dabei sollte derjenige, der über ein Bankkonto bei seiner Bank eine Kreditkarte ohne Social Security Number erhalten hat, unbedingt die Bank informieren, sobald diese vorliegt. Ansonsten wird der gutgläubige Kreditkarteninhaber wieder nicht in das System mitaufgenommen werden.

Damit ist es jedoch nicht getan, man kann sich also mit Social Security Number, gutem Kredit, verschiedenen Kreditkarten und „Schulden“ bis über beide Ohren noch lange nicht zufrieden geben, da das System einige Überraschungen in petto hat. So kommt es schon vor, daß Social Security Numbers zweimal vergeben werden, daß gewisse Kreditbüros, die die Social Security Number und die Kreditwürdigkeit von Personen kombinieren und verwalten, falsche Informationen eintragen und weitergeben etc.

Man sollte daher jährlich bei den großen Kreditbüros einen sogenannten „credit report“ anfordern, sämtliche Informationen überprüfen, und eventuelle Korrekturen mitteilen, damit nicht zufällig angeblich ausstehende Forderungen ausgewiesen werden oder gar Informationen vorliegen, daß der Inhaber der Social Security Number z.B. bereits verstorben sei.

Diese Berichte können einmal im Jahr umsonst von Equifax (1-800-392-7816) und TransUnion (1-800-955-5082) angefordert werden. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Aufklärung der Kreditbüros über falsche Informationen haben, können Anwälte dabei behilflich sein, dem Betroffenen wieder eine „weiße Weste“ zu verschaffen.

(c) 2004 – Rechtsanwalt Alexander Reus, drrt.com
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

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